Hausordnung
ALLGEMEINES
Die allgemeinen Ruhezeiten sind mit Rücksicht auf die Nachbarschaft einzuhalten. Entsprechend der Polizeiverordnung der Gemeinde Feldberg sind diese für die Mittagszeit auf 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und die Nachtzeit auf 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr festgesetzt. In diesen Zeiten ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und das Musizieren im Freien zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln wird ein Hausverbot erteilt.
In den Schlafräumen, den Sanitären Anlagen und der Küche ist das Rauchen verboten!!
ABREISE UND HAUSREINIGUNG
Im Interesse aller ist das Berghaus pfleglich zu behandeln. Die Abfälle sind getrennt zu entsorgen.
Vor der Abreise ist das Geschirr ist zu spülen, zu trocknen und in die Küchenschränke zu räumen. Alle Räume sind besenrein zu hinterlassen, sodass Frau Zipfel die Endreinigung vornehmen kann. Die Kosten der Endreinigung sind direkt an Frau Zipfel zu entrichten, die Höhe der Endreinigung ist der Preisliste zu entnehmen. Die benutzte Bettwäsche ist in den im Eingangsbereich bereitgestellten Wäschewagen zu legen.
Vor dem Verlassen des Berghauses sind alle Fenster zu schließen und die Heizkörperthermostate im Sommer auf * und im Winter auf 1 zu stellen.
ABFALLENTSORGUNG
Der Abfall ist getrennt zu entsorgen! Es steht nur ein begrenztes Mülltonnenvolumen zur Verfügung!
Der BIO-MÜLL gehört in die 2 mit braunen Deckeln versehenen Mülltonnen, der RESTMÜLL in die 2 kleinen, schwarzen Mülltonnen. Diese Mülltonnen stehen unter der Terrasse. Der Schlüssel für das Vorhängeschloss hängt im Kellervorraum. Der RECYCELBARE MÜLL kommt in den gelben Sack. Gelbe Säcke werden im Eingangsbereich gelagert, da sich draußen wilde Tiere an den Säcken zu schaffen machen. PAPIERMÜLL gehört in die Tonne mit dem blauen Deckel vor der Eingangstür. ALTGLAS bitte im Eingangsbereich auf dem Tisch stellen.
Die Mülltonnen sind entsprechend dem in der Küche aushängendem Abfallkalender an den dort festgelegten Tagen an der Straße zur Entleerung bereitzustellen. Online kann der Abfallkalender Lenzkirch eingesehen werden.
ABRECHNUNG
Die Abrechnung des Benutzungsentgeltes und der Kurtaxe wird von Frau Zipfel durchgeführt. Der Gesamtbetrag ist auf das Konto des Haus Falkenstein Freiburg e.V. bei der Volksbank Freiburg zu überweisen: IBAN: DE62 6809 0000 0001 0430 21.
Die Höhe der Beträge ist hier einsehbar.
SONSTIGES
Etwaige Schäden am Haus oder der Einrichtung oder sonstige Mängel sind dem Hausverwalter und Frau Zipfel unverzüglich zu melden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden, können dem entsprechenden Mieter in Rechnung gestellt werden. Wird der in Rechnung gestellte Schaden nicht beglichen, wird ein lebenslanges Hausverbot erteilt.
Wer auf dem Berghaus (gesamtes Grundstück!) illegale Substanzen konsumiert oder anderweitig Straftaten begeht erhält ebenfalls ein Hausverbot, das – wenn überhaupt – erst nach Rücksprache mit dem Verwalter wieder aufgehoben werden kann.
Haus Falkenstein Freiburg e.V.
Der Vorstand
(Januar 2023)