Staatliche Regelungen

Auch auf dem Berghaus gelten die staatlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Mieter haben sich hier entsprechend zu informieren, wie sie sich auf dem Berghaus im Allgemeinen zu verhalten haben, da die Webseite aufgrund der sich immer wieder verändernden Rechtslage nicht immer auf dem neuesten Stand gehalten werden kann.

Corona-Verordnung im Hinblick auf die Vermietung

Eine Vermietung ist entsprechend der Corona-VO vom 19.3.2022 grundsätzlich möglich, unterliegt aber folgenden Einschränkungen:

Nicht-immunisierte Personen müssen einen Testnachweis vorlegen. Bei längeren Aufenthalten ist alle 3 Tage ein negativer Test vorzulegen. Ansonsten keine Einschränkungen.

Haftung

Bei Zuwiderhandlung haftet der jeweilige Mieter, bzw. haften die Gäste/Privatpersonen selbst. Es besteht keine Haftung seitens des Haus Falkenstein Freiburg e.V. im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion während des Aufenthaltes auf dem Berghaus.

Hygienemaßnahmen

Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen[1] sollten dem Berghaus fernbleiben, auch wenn sie negativ getestet, genesen oder geimpft sind. Eine Impfung garantiert nicht, dass eine Infektion oder eine Übertragung ausgeschlossen ist[2]. Um einen möglichst sicheren Aufenthalt zu gewährleisten, bittet der Verwalter darum, dass alle Personen, die sich auf dem Berghaus aufhalten, zu Beginn des Aufenthaltes oder unmittelbar davor, einen Schnelltest durchführen – auch wenn das rechtlich nicht verpflichtend ist.

Entsprechend der Vorgaben in §7 der Corona-VO des Landes Baden-Württemberg finden die allgemeinen Hygieneregeln hier ihre Anwendung. D.h., dass

  • grundsätzlich nach Möglichkeit ein Abstand von 1,5m eingehalten werden muss,
  • die Maskenpflicht entfällt, solange nur eine Gruppe im Haus ist, und beim Essen, Trinken und Rauchen generell,
  • die Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen und auf den Fluren gilt, wenn mind. zwei Gruppen im Haus sind und/oder ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann,
  • die genutzten Räumlichkeiten regelmäßig – 5 Minuten jede Stunde – gelüftet werden,
  • in die Armbeuge gehustet/geniest wird,
  • regelmäßig die Hände gewaschen werden (mit Seife, mind. 30 Sek.).
  • jeden Abend die Tische in der „Guten Stube“ mit Seifenwasser abgewischt werden.

Es ergeht weiterhin der Hinweis, dass sich alle Anwesenden darüber zu informieren haben, welche Hygienemaßnahem jeweils aktuell allgemein gelten und, dass sich jederzeit jeder Anwesende an diese Vorgaben des Staates halten muss. Bei Zuwiderhandlung haftet die zuwiderhandelnde Person persönlich.


[1] Husten; Fieber; Schnupfen; Störungen des Geruchs- und oder Geschmackssinns; Halsschmerzen; Atemnot; Kopf- und Gliederschmerzen; allgemeine Schwäche; Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Durchfall; Bindehautentzündung; Hautausschlag; Lymphknotenschwellungen.

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/symptome-und-krankheitsverlauf/

[2] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Alle Angaben ohne Gewähr


Freiburg im März 2022