ÖDP verhindert Wahl-O-Mat in Bayern
Per Einstweiliger Verfügung hat das Bayrische Verwaltungsgericht auf Antrag der ÖDP den Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2008 gestoppt. Die Antragstellerin fühlte sich benachteiligt, weil sie nicht berücksichtigt worden war.
Wie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in einer Pressemitteilung schreibt:
Der Bayerische Jugendring hatte sechs Parteien zur Teilnahme im Wahl-O-Mat eingeladen. Die Auswahl beruhte auf den bei allen bisherigen Ausgaben des Wahl-O-Mat gültigen Kriterien: Berücksichtigt wurden Parteien, die bereits im Bayerischen Landtag vertreten sind sowie jene, die laut Umfrage zur Landtagswahl mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erhoffen konnten. Daher waren im Wahl-O-Mat Bayern neben der CSU, DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD auch erstmals die Freien Wähler vertreten.
Die bpb hatte – so die Pressemitteilung – die Auswahlkriterien juristisch prüfen lassen, jedoch vertrat das Gericht offenbar eine andere Auffassung. Eine sehr merkwürdige Entscheidung, die politischen Splittergruppen nun die Möglichkeit eröffnet, interessante Projekte zu torpedieren wenn diese ihnen keine Plattform bieten.
Ärgerlich insbesondere, weil die Auswahlkriterien der bpb ja keine willkürlichen sind und die zur Wahl stehenden Parteien auf der bpb-Website vorgestellt werden. Und sich zu konkreten Themen äußern konnten.